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Am Sonnabend, den 05.Juni 2010, um 10:30 Uhr, fand ein Pressegespräch im Hotel “Jagdhaus Kloster Barthe“ in Hesel, Stiekelkamper Straße 21 statt.
An dem Pressegespräch nahmen teil, der stellvertretende Direktor des Amtsgerichtes Leer Norbert Bruns, der Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel Uwe Themann ,der Geschäftsführer der BzVgg Braunschweig Willi Bauck und die Versammlung der Schiedspersonen.
Pressemitteilung
Nachbarstreit: Erst zum Schiedsmann oder zur Schiedsfrau
Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen befasste sich in Hesel mit dem neuen Gesetz / Wo sonst noch der Weg direkt zum Gericht möglich war, ist nun das Schiedsamt die erste Anlaufstelle
Der Komposthaufen steht zu nah an der Grenze, die Musik ist zu laut, Äste hängen zu weit rüber – das sind nur einige Beispiele für Streitigkeiten unter Nachbarn. „Man muss dann nicht gleich zum Rechtsanwalt laufen, nach dem neuen Gesetz ist das Einschalten einer Schiedsperson vorgeschrieben“, sagte am Sonnabend in einem Pressegespräch Theodor Schoone, Schatzmeister der Bezirksvereinigung Aurich im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie umfasst den Landgerichtsbezirk Aurich mit seinen Amtsgerichten in Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund.
Am 1. Januar 2010 ist ein neues Schiedsamtsgesetz für die Obligatorische Streitschlichtung in Kraft getreten, zu dem im April auch die Verwaltungsvorschriften erschienen. Damit befassten sich die Mitglieder der Bezirksvereinigung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Hotel "Jagdhaus Kloster Barthe" in Hesel.
Erläuterungen gab Schiedsmann Willi Bauck, Geschäftsführer der Bezirksvereinigung Braunschweig. Mancher, der sich gestört fühlt, hat bislang gedacht, er hat ja eine Rechtsschutzversicherung und kann dann gleich einen Rechtsanwalt einschalten und zum Amtsgericht gehen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung – das heißt, der neue Weg ist verbindlich. Und der bedeutet, dass Schiedsmänner oder Schiedsfrauen die Ersten sind, die über einen Streit befinden. Erst wenn das Verfahren gescheitert ist und eine Bescheinigung der Erfolglosigkeit ausgestellt ist, kann es zur Verhandlung vor Gericht kommen.
Das neue Gesetz, so Bauck, beziehe sich auf den Bereich des Zivilrechtes und da wiederum auf das Nachbarrechtsgesetz, auf Verletzungen der persönlichen Ehre und auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich und sorgen für kostengünstige Verfahren und das Schließen von Vergleichen. Kleine Beiträge von 15 bis 25 Euro, höchstens aber 50 Euro, sind für Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen.
Als Gäste in der Mitgliederversammlung hatte der Vorsitzende Bruno Siefken (Großefehn) den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Leer, Norbert Bruns und den Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel, Uwe Themann, begrüßt. Das neue Gesetz bedeutet einen Verantwortungszuwachs für die Schiedspersonen, erklärte Bruns. An die Versammlung gewandt sagte er: „Der Staat braucht Sie.“ Themann würdigte besonders das ehrenamtliche Engagement der Schiedsmänner und -frauen.
Die Bezirksvereinigung Aurich hat 80 Mitglieder. „Zunehmend sind das auch Frauen“, freute sich der Vorsitzende Siefken. Zahlen zur Erfolgsquote der Streitschlichtung hatte er nicht parat, aber Theodor Schoone konnte für die Samtgemeinde Hesel von über 90 Prozent sprechen – alles Fälle, die dann nicht vor Gericht landeten. Wer wissen wollte, wer die für ihn zuständige Schiedsperson sei, könne das bei den Kommunen, bei den Gerichten oder im Internet unter www.bds-aurich.de erfahren.





