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Satzung der Bezirksvereinigung Aurich

Download Satzung der BDS Bezirksvereinigung Aurich

Die Satzung der Bezirksvereinigung Aurich wurde einstimmig beschlossen. 
Mit ihrem Inkrafttreten verlieren alle bisherigen Satzungen der Bezirksvereinigung Aurich ihre Gültigkeit.

Aufgaben und Ziele

Wirkungsbereich

Die Bezirksvereinigung Aurich wirkt innerhalb des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) als regionale Organisation.

Der Sitz der Bezirksvereinigung Aurich ist gemäß der Satzung der Wohnort des Vorsitzenden und befindet sich derzeit in Wiesmoor.

Der Wirkungsbereich der Bezirksvereinigung Aurich umfasst den Bezirk des Landgerichts Aurich.
Zum Landgerichtsbezirk Aurich gehören die Amtsgerichte Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund.

Zweck

Die Bezirksvereinigung Aurich erstrebt unter Beteiligung der interessierten örtlichen Behörden den Zusammenschluss aller Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Wirkungsbereich der Bezirksvereinigung Aurich.

Sie nimmt die Interessen des BDS wahr und wahrt die besonderen Belange der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Wirkungsbereich der Bezirksvereinigung Aurich.

Die Bezirksvereinigung Aurich verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dient der Förderung der Volksbildung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Aufgaben

Die Bezirksvereinigung Aurich hat in ihrem Wirkungsbereich insbesondere folgende Aufgaben:

a) Durchführung von Aus und Fortbildungen

b) Werbung, Ermittlung und Erfassung der Mitglieder im Mitgliederverzeichnis

c) Festsetzung der Höhe des Staffelbetrages

d) Erstellung des Kassenberichtes und des Tätigkeitsberichtes sowie deren Weitergabe an die Landesvereinigung

e) Unterrichtung der Mitglieder über die Arbeit des Bundesvorstandes und der Landesvereinigung

f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Kontaktpflege zu den Gerichten, Gemeinden und Polizeidienststellen

Mitglieder

Die Bezirksvereinigung Aurich hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind die Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Außerordentliche Mitglieder können ausgeschiedene Schiedspersonen, Richterinnen und Richter, Bedienstete, die dienstlich im Schiedsamtswesen tätig sind oder waren, sowie Personen sein, die sich besonders für das Schiedsamtswesen interessieren.

Personen, die sich um die Bezirksvereinigung Aurich oder das Schiedsamtswesen besondere Verdienste erworben haben, können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Fördernde Mitglieder können Gemeinden und Gemeindeverbände werden.

Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bezirksvereinigung Aurich bei der Erfüllung ihrer Zwecke und Ziele zu unterstützen sowie deren Interessen im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach Kräften zu wahren und zu fördern.

Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, sich durch Schulungen regelmäßig fortzubilden.

Jedes Mitglied hat die Bestimmungen der Satzung zu beachten.

Bei Satzungsverstößen durch Mitglieder sind Rüge, Abmahnung und Ausschluss zulässig.